Alles zum Vermächtnis
Vermächtnis statt Erbschaft —
welche Rechte hat der Bedachte?
Hintergrund
Ein naher oder entfernterer Familienangehöriger ist gestorben. Bei der Testamentseröffnung haben Sie erfahren, dass Ihnen etwas „vermacht“ wurde.
- Was bedeutet das?
- Sind Sie damit in der rechtlichen Stellung eines Erben?
- Muss man so ein Vermächtnis annehmen oder kann man es auch ausschlagen?
Das Vermächtnis
Es gibt unterschiedliche Arten des Vermächtnisses: Ihnen kann eine bestimmte Sache vermacht werden: „Meine goldene Uhr der Marke X aus dem Jahr 1953“ oder aber eine, die nur der Art nach bestimmt ist — „eine Perlenkette aus meiner Schmuckschatulle“. Wer aber sucht im letzteren Fall die „Sache“ aus? Was ist, wenn diese defekt ist?
Den Begriff „Vermächtnis“ werden viele schon einmal gehört haben. Aber was genau ist darunter zu verstehen? Und nicht zuletzt: Wie können die Angehörigen unerfreuliche Streitigkeiten über das Vermächtnis vermeiden?
Der Ratgeber
Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert dieses eBook. Unter dem Titel „Alles zum Vermächtnis“ zeigt die Juristin Christina Klein sachlich präzise, doch gleichzeitig leicht verständlich auf, welche Varianten des Vermächtnisses möglich sind und wie sich Vermachende wie Bedachte jeweils am besten verhalten sollten.
Rechtssichere Formulierungsvorschläge
Die angesprochenen Themen reichen dabei von den erbrechtlichen Grundlagen und der wichtigen Abgrenzung zwischen Erbe und Vermächtnis bis hin zu den Regelungen zu dessen Unwirksamkeit und der Haftung für eventuelle Mängel am Vermächtnis.
Zu allen Punkten bekommt der Leser praxisbewährte Tipps und eindeutige Formulierungsvorschläge für den Text des Vermächtnisses — wertvolle Informationen, leicht verständlich aufbereitet.
Autor: Christina Klein
Umfang: 30 Seiten
Erscheinungsdatum: 2009 (2. aktualisierte Aufl.)
Verlag: interna aktuell
ISBN: 978-3-937887-49-4
Inhaltsverzeichnis
Preis inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten. Als eBook versandkostenfrei und sofort per Download verfügbar (bei Zahlung per Kreditkarte), bzw. Erhalt per eMail nach Zahlungseingang (Lastschriftverfahren).
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